Kundeninformation nach § 12 Abs. 4 EWPBG

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme beschlossen. Mit dem Gesetz sollen alle Wärmekunden spürbar entlastet werden. Die Preisbremsen werden zum 1. März 2023 in Kraft treten und rückwirkend zum 1. Januar 2023 umgesetzt. Die Geltungsdauer läuft bis zum 31.12.2023 und kann durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung bis zum 30.04.2024 verlängert werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Entlastung aus Mittel des Bundes finanziert wird und einen Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise darstellen soll.

Die Höhe der Entlastung ist Abhängig vom vergangenen Verbrauch und wird in zwei Kundengruppen aufgeteilt:

1. Kleinkunden - Verbrauch kleiner 1,5 GWh (1.500.000 kWh) pro Jahr

2. Industrie-/ Großkunden - Verbrauch größer 1,5 GWh (1.500.000 kWh) pro Jahr

1. Kleinkunden

Privathaushalte und kleine Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 GWh erhalten für 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen vergünstigten Brutto-Arbeitspreis von:

9,5 Cent pro Kilowattstunde (inkl. CO2-Preis und USt.)

Für den Verbrauch über 80 % gilt der vertraglich vereinbarte Arbeits- u. CO2-Preis.

Des Weiteren ist für den gesamten Zeitraum, der Wärmepreisbremse, der vertraglich vereinbarte Grund- u. Verrechnungspreis zu entrichten.

2. Industrie-/ Großkunden

Industrie, Gewerbe sowie zugelassene Krankenhäuser mit einem Jahresverbrauch von größer 1,5 GWh erhalten für 70 % ihres gemessenen Jahresverbrauchs 2021 einen vergünstigten Netto-Arbeitspreis von:

Im Heizwassernetz 7,5 Cent pro Kilowattstunde (zzgl. USt.)

Im Dampfnetz 9,0 Cent pro Kilowattstunde (zzgl. USt.)

Für den Verbrauch über 70 % gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Des Weiteren ist für den gesamten Zeitraum, der Wärmepreisbremse, der vertraglich vereinbarte Grund-, Verrechnungs- u. CO2-Preis zu entrichten.

Pflichthinweis zum kostenmindernden Nutzen von Energieeinsparungen

In dieser Situation ist es umso wichtiger, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften statt Dauerlüftung und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer ausreichend sind. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und jede eingesparte Kilowattstunde schont den eigenen Geldbeutel.

Das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften können Sie hier einsehen.

.