Bekanntmachung der Fernwärme Ulm GmbH (FUG) gemäß §1 Abs. 4 AVBFernwärmeV

Änderung des Index für Holzprodukte zur Energieerzeugung durch das Statistische Bundesamt

Die FUG führt in ihrem Versorgungsgebiet die Fernwärmeversorgung auf Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) durch. Inhalt der allgemeinen Versorgungsbedingungen sind neben der AVBFernwärmeV die dazugehörigen Preislisten und Preisregelungen, die gemäß § 1 Abs. 4 AVBFernwärmeV öffentlich bekanntzugeben sind.

Ab dem 1. Dezember 2019 wurde die Zusammensetzung, die Wägung und die lfd. Nr. des in der Preisänderungsklausel des Arbeitspreises („Klima“) verwendeten Holzindex (HZ) durch das Stat. Bundesamt geändert. Zudem wurde zum 1. Dezember 2019 vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der sog. Umbasierung (Basis 2015=100) ein neuer Ausgangswert für den Holzindex (HZ) festgesetzt.

Aus diesem Grund ist eine Anpassung des Holzindex (HZ) sowie der Nullwerte des Holzindex (HZ0) und des Ausgangsarbeitspreises (AP0) in der Preisänderungsklausel des Arbeitspreises („Klima“) an diese geänderten Umstände erforderlich, um die Entwicklung des Wärmepreises auch in Zukunft nachvollziehbar zu gestalten. Die Anpassung erfolgt preisneutral.

Mit Wirkung zum 1. April 2020 wird daher die geltende Preisänderungsregelung in den Fernwärmelieferverträgen der FUG für ihr Versorgungsgebiet wie folgt angepasst:

Der Faktor AP0, der Faktor „HZ“ und der Faktor „HZ0“ in der Preisänderungsklausel des Arbeitspreises („Klima“) lauten fortan wie folgt:

  • AP0 = Ausgangsarbeitspreis gemäß Preisblatt Fernwärmepreise Heizwasser/Dampf „Klima“ [für Preisblatt Heizwasser „Klima“ 4,783 ct /kWh (netto) und für Preisblatt Dampf „Klima“ 33,97 EUR/t Dampf (netto) bzw. 8,95 EUR/t Kondensat(netto)]
  • HZ = Index der Erzeugerpreise für die Land- und Forstwirtschaft. Grundlage: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17 Reihe 1; Forstwirtschaftliche Produkte aus den Staatsforsten. Holzprodukte zur Energieerzeugung, lfd. Nr. 49, Veröffentlichung monatlich
  • HZ0 = 100,0 (Durchschnitt des Jahres 2015; Basis 2015=100)

Im Übrigen gilt die geltende Preisänderungsregelung unverändert fort. Sie kann im Internet unter www.fernwaerme-ulm.de (Menüpunkt Privatkunden – Downloads Vertrieb) abgerufen werden. Daneben wird die aktuelle Preisänderungsklausel in den Geschäftsräumen der FUG, Magirusstraße 21, 89077 Ulm zur Einsichtnahme oder Aushändigung bereitgehalten. Auf Wunsch wird sie den Kunden zugesandt.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Kundenbetreuung unter der Telefonnummer 0731/3992-126 gerne zur Verfügung.

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